Warum die Kostenübernahme nicht immer gleich ist
Der Begriff „Reittherapie“ wird im Alltag oft allgemein benutzt.
Für Behörden und Kostenträger ist wichtig, worum es genau geht.
Sie schauen auf den Zweck.
Zum Beispiel:
medizinische Behandlung oder Rehabilitation.
Entwicklung und Förderung im Alltag.
Teilhabe, zum Beispiel in der Schule oder im sozialen Miteinander.
Selbstständigkeit im Alltag.
Entlastung und Stabilisierung in schwierigen Phasen.
Je klarer Ziel und Rahmen beschrieben sind, desto leichter ist der nächste Schritt.
Dann findet man einfacher den richtigen Ansprechpartner.
Was fast immer hilft: gut vorbereitet sein
Viele Anträge scheitern nicht an der Idee.
Viele Anträge scheitern, weil das Anliegen zu unklar ist.
Darum hilft gute Vorbereitung fast immer.
Unterlagen, die oft gebraucht werden
Je nach Stelle können diese Unterlagen sinnvoll sein:
Sie beschreiben kurz die Situation.
Sie schreiben, was im Alltag schwierig ist.
Sie legen eine fachliche Einschätzung vor.
Zum Beispiel von einer Ärztin oder einem Arzt.
Oder von einer Therapeutin oder einem Therapeuten.
Oder von der Schule oder einer Einrichtung.
Sie formulieren klare Ziele.
Sie schreiben, was sich konkret verbessern soll.
Sie haben einen Kostenvoranschlag.
Darin stehen Umfang, Dauer und Preis.
Sie haben eine kurze Leistungsbeschreibung.
Darin steht, wie das Angebot abläuft.
Darin steht auch, wie das Setting aussieht.
Wie Reittherapie Gerlach dabei unterstützt
Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie bei Fragen zur Kostenübernahme und Finanzierung.
Wir helfen bei Reittherapie Gerlach mit diesen Schritten:
- Wir ordnen die Situation gemeinsam ein.
Wir klären, welches Angebot wirklich passt. - Wir helfen beim Formulieren.
Wir helfen bei der Struktur.
Wir beschreiben Ziel, Rahmen und Ablauf. - Wir erstellen einen Kostenvoranschlag für Ihre Anfrage.
Wir erstellen auch eine Leistungsbeschreibung. - Wir geben eine realistische Einschätzung.
Wir zeigen, welche Wege in Ihrer Situation am ehesten Aussicht auf Erfolg haben.
Hier finden Sie offizielle Links zur Orientierung
G-BA: Pressemitteilung zur Hippotherapie (20.06.2006)
LINK
G-BA: Tragende Gründe (PDF) – Hippotherapie
LINK
Gesetze im Internet: § 32 SGB V (Heilmittel)
LINK
Gesetze im Internet: § 14 SGB IX (Zuständigkeitsklärung Reha-Träger)
LINK
Gesetze im Internet: § 90 SGB IX (Aufgabe der Eingliederungshilfe)
LINK
Gesetze im Internet: § 90 SGB IX (Aufgabe der Eingliederungshilfe)
LINK
EUTB: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (Beratung & Stellenfinder) LINK
EUTB: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (Beratung & Stellenfinder) LINK
Bundesverwaltungsgericht: Urteil BVerwG 5 C 15.11 (18.10.2012)
LINK
Deutsche Rentenversicherung: Reha-Antrag / Formular G0100
LINK
Sie sind sich nicht sicher, welches Angebot passt?
Schreiben Sie uns kurz mit ein paar Eckdaten (Alter/Person, Anliegen, gewünschter Rahmen, mögliche Zeiten). Dann sagen wir Ihnen, welcher Einstieg sinnvoll ist.

